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   OLG Jena, 17.06.1996 - WF 91/96   

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https://dejure.org/1996,10703
OLG Jena, 17.06.1996 - WF 91/96 (https://dejure.org/1996,10703)
OLG Jena, Entscheidung vom 17.06.1996 - WF 91/96 (https://dejure.org/1996,10703)
OLG Jena, Entscheidung vom 17. Juni 1996 - WF 91/96 (https://dejure.org/1996,10703)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 1102 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Koblenz, 04.04.2005 - 1 Ss 59/05

    Strafbare Verletzung der Unterhaltspflicht: Notwendige tatrichterliche Prüfung

    Dementsprechend ist in der familiengerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass auch bei abhängig Beschäftigten mit schwankenden Bezügen grundsätzlich das über einen längeren Zeitraum erzielte Durchschnittseinkommen die Beurteilungsgrundlage für die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners bildet (BGH NJW 1984, 1614; OLG Stuttgart DAVorm 1990, 151; OLG Jena FamRZ 1997, 1102: in der Regel ein etwa ein Jahr umfassendes monatliches Durchschnittseinkommen; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 112: jedenfalls bei berufstypischen Ausfällen der Erwerbsmöglichkeit im Baugewerbe [Schlechtwettergeld]; s.a. Palandt/Diederichsen aaO Rdn. 12).
  • OLG Dresden, 11.03.1999 - 10 UF 722/98

    Bemessung des Mindestbedarfs Unterhaltspflichtiger; Voraussetzungen für die

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  • LSG Baden-Württemberg, 19.07.2007 - L 7 AS 5570/06

    Arbeitslosengeld II - Abzweigungsentscheidung - gesteigerte Unterhaltspflicht -

    In dieser Lage müsse der Unterhaltsschuldner die ersparten Wohnkosten für die Sicherung des Lebensunterhalts seiner minderjährigen Kinder zur Verfügung stellen; sein Recht auf finanzielle Selbstbestimmung müsse zurücktreten (ebenso Thüringer OLG, Beschluss vom 17. Juni 1996 - WF 91/96 - FamRZ 1997, 1102; OLG Hamm, Urteil vom 26. Mai 1999 - 12 UF 88/98 - FamRZ 2000, 311; OLG Dresden, Beschluss vom 9. Februar 2000 - 20 UF 608/99 - FamRZ 2001, 47; OLG Nürnberg, Beschluss vom 30. Mai 2003 - 11 UF 850/03 - NJW 2003, 3138; OLG Hamm, Urteil vom 8. Mai 2006 - 8 UF 193/05 -).
  • OLG Brandenburg, 29.09.2002 - 9 WF 153/02

    Zur Freistellungsabrede hinsichtlich der Unterhaltshöhe in der

    Da die Antragsgegnerin bislang nicht vorgetragen hat, ihr sei bei Abgabe der Erklärung zum einen der Umstand unbekannt gewesen, dass nach gängiger Rechtsprechung die Höhe des Unterhaltsanspruches auch unter Berücksichtigung der gesteigerten Erwerbsobliegenheit im Sinne von § 1603 Abs. 2 BGB bzw. nach einer eventuell zu Grunde zu legenden fiktiven Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners ermittelt wird, zum anderen, dass gegebenenfalls der Selbstbehalt des Unterhaltsschuldners - z.B. bei Zusammenleben mit einem neuen Partner - niedriger bemessen wird (vgl. z.B. OLG Dresden, NJW-RR 1999, 1164; OLG Jena, OLG-Report 1997, 183; OLG Hamm, FamRZ 2000, 311), sie darüber hinaus bislang auch keine Anfechtung der in der "Ehescheidungsfolgenvereinbarung" vom 10. Juli 1998 enthaltenen Freistellungsabrede erklärt hat, ist ihre Erklärung in der vorstehend dargestellten Weise auszulegen und sie an diese auch gebunden.
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